Die Gegenanzeigen einer Blutegeltherapie
Unter Gegenanzeigen versteht man Krankheiten oder Befindlichkeiten eines Menschen, bei denen eine Behandlung nicht erfolgen darf. Auch wenn die Blutegeltherapie ein natürliches Verfahren darstellt, existieren Gegenanzeigen, bei denen eine Blutegelbehandlung nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden darf.
Absolute Gegenanzeigen bei einer Blutegeltherapie:
- Angeborene und erworbene Blutgerinnungsstörungen
- Vorhandene Immunsuppression
- Ausgeprägte Blutarmut
- Bekannte Allergie gegen das Sekret der Blutegel
- Gleichzeitige Therapie mit quecksilberhaltigen Präparaten
Relative Gegenanzeigen bei einer Blutegeltherapie:
- Therapie mit ASS (Acetylsalicylsäure)
- Leichte Blutarmut
- Abwehrschwäche
- Neigung zur verstärkten Narbenbildung
- Schwangerschaft und Stillzeit
- schlechter Allgemeinzustand
Die Neigung zur verstärkten Narbenbildung ist ein Grund, die Blutegel nur einzusetzen, wenn es dafür bei einem Patienten einen triftigen Grund gibt. Bei gleichzeitiger Therapie mit quecksilberhaltigen Präparaten (zum Beispiel Mercuchrom) wird die Toxizität des Quecksilbers erhöht. Amalgamfüllungen der Zähne sind davon nicht betroffen und stellen deshalb auch keine Gegenanzeigen dar.
Bei Schwangeren muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob man Blutegel einsetzen kann. Eine Blutegeltherapie sollte nur in dringenden Situationen durchgeführt werden.
Hast du noch weitere Fragen zur Behandlung und zur Therapie, melde dich einfach bei mir, dann können wir alle Unklarheiten in Ruhe besprechen und bei einem ersten persönlichem Termin auch erörtern ob eine Blutegeltherapie für dich in Frage kommt.